Einkommensteuer | Feststellungsverfahren für die erhöhte Absetzung für Abnutzung (OFD)
Die OFD Frankfurt/M. hat zum
Feststellungsverfahren für Grundlagen für die erhöhte Absetzung für Abnutzung,
Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwendungen und den Abzug wie Sonderausgaben
nach §§
7h,
7i,
10f,
11a und
11b EStG
Stellung genommen ().
Hintergrund: Nach §§ 7h, 7i, 10f, 11a und 11b EStG sind bestimmte Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie bei Baudenkmalen steuerlich begünstigt. Insbesondere bei größeren Objekten erfolgt die Sanierung häufig im Rahmen von sog. Bauherren- oder Erwerbermodellen. Hierbei wird ein renovierungsbedürftiges Objekt vom Bauträger aufgekauft und in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Zwischen den Erwerbern der einzelnen Eigentumswohnungen und dem Bauträger wird in der Regel ein vorformuliertes Vertragswerk abgeschlossen, das den Kaufvertrag, die Durchführung von Bauarbeiten usw. beinhaltet. Für diese Gesamtleistung wird ein Festpreis vereinbart. Die Besitzübergabe der Eigentumswohnung erfolgt regelmäßig erst nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen.
Nach Tz. 3.1.1 des können bei Gesamtobjekten die Besteuerungsgrundlagen für die Steuern vom Einkommen nach der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO gesondert und einheitlich festgestellt werden, soweit sie sich aus dem vertraglichen Gesamtaufwand ergeben (vgl. Rz. 10 des ).
Festzustellen sind die Grundlagen
für die Absetzungen für Abnutzung für die Altbausubstanz (§ 7 EStG),
für die erhöhten Absetzungen für Abnutzung (§§ 7h, 7i EStG),
für die Sonderbehandlung von zu verteilendem Erhaltungsaufwand (§§ 11a und 11b EStG) und/oder
für wie Sonderausgaben abziehbare Beträge (§ 10f EStG).
Durch die gesonderte und einheitliche Feststellung werden gleichgerichtete Sachverhaltsermittlungen bei verschiedenen Wohnsitzfinanzämtern vermieden und eine einheitliche Rechtsanwendung und eine sachgerechte Besteuerung sichergestellt.
In diesem Zusammenhang geht die OFD auf die folgenden Punkte näher ein:
Das Wohnsitzfinanzamt betreffend:
Veranlassung des Feststellungverfahrens
Veranlagung des Erwerbers
Änderung der Steuerbescheide
Verfahren beim Betriebsfinanzamt des Bauträgers/Initiators:
Erklärungspflichtiger/zuständiges Finanzamt
Einleitung des Feststellungsverfahrens
Konkurs/Insolvenz des Bauträgers
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
Umfang des Feststellungsverfahrens
Vorbehalt der Nachprüfung
Maschinelles Verfahren
Verjährung
Bekanntgabe der Feststellungsbescheide
Rechtsbehelfsbefugnis
Kontrollmitteilungen für Zwecke der Grunderwerbsteuerstelle
Quelle: NWB Datenbank (il)
Die Fälle sind grundsätzlich der Betriebsprüfung zuzuleiten, der HSGL/SGL Bp entscheidet über die Aufnahme in den Prüfungsgeschäftsplan. Das Schreiben ist in der NWB Datenbank unter der DokID abrufbar.
Fundstelle(n):
LAAAF-71696