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LAG Schleswig-Holstein 13.10.2015 2 Sa 149/15, NWB 17/2016 S. 1264

Arbeitsrecht | Kein Zugang des Kündigungsschreibens am Sonntag

Erklärt der Arbeitgeber die Kündigung der zum 30. 11. – einem Sonntag – endenden Probezeit durch Einwurf in den persönlichen Postbriefkasten des Arbeitnehmers, ist dessen sonntägliche Leerung und damit die entsprechende Kenntnisnahme durch den Arbeitnehmer verkehrsüblicherweise auch dann nicht (mehr) zu erwarten, wenn sowohl der Arbeitgeber selbst sonntäglich arbeitet als auch das Ende der Probezeit auf einen Sonntag fällt. Irrelevant ist dabei zudem, dass am Wochenende u. a. Wochenblätter verteilt werden, weil dies mit dem Zugang der Briefpost nicht vergleichbar ist.

Anmerkung:

Dass ein Arbeitnehmer mit dem sonntäglichen Zugang einer Kündigung selbst dann [i]infoCenter „Kündigung des Arbeitsvertrages“ NWB OAAAB-03423 nicht rechnen musste, wenn auch das Ende der Probezeit auf einen Sonntag fällt, musste dem Arbeitgeb...

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