Online-Nachricht - Montag, 18.04.2016

Berufsrecht | Elektronisches Anwaltspostfach geht Ende September den Start (BRAK)

Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird ab dem für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereit stehen. Hierauf weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aktuell hin.

Hierzu führt die BRAK u.a. weiter aus:

  • Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden ab diesem Zeitpunkt auf ihr elektronisches Postfach zugreifen können. Die BRAK hatte den ursprünglich zum geplanten Starttermin aus technischen Gründen verschieben müssen.

  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bislang noch nicht die für die Nutzung des Postfachs erforderliche spezielle Sicherheitskarte - die beA-Karte Basis - bestellt haben, sollten dies jetzt tun.

  • Alle bis drei Monate vor dem beA-Start bestellten beA-Karten werden spätestens bis zum ausgeliefert. Auch danach bleiben Bestellungen dauerhaft möglich. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ist bestrebt, spätere Bestellungen so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Quelle: BRAK, Presseerklärung v. (il)

Hinweis

Weitere Infos zum beA hat die BRAK auf einer eigens eingerichteten Webseite zusammengestellt.

Fundstelle(n):
NWB WAAAF-71302