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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1352/14 EFG 2016 S. 844 Nr. 10

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1a, UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1a S. 4

Organschaft: organisatorische Eingliederung aufgrund Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ohne Geschäftsführer-Identität bei Organträger und Organgesellschaft

Leitsatz

Organisatorische Eingliederung kann auch dann vorliegen, wenn keine Geschäftsführer-Identität bei Organträger und Organgesellschaft vorliegt, der Organträger jedoch aufgrund eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags weisungsbefugt ist und damit institutionell abgesicherte unmittelbare Eingriffsmöglichkeiten in den Kernbereich der laufenden Geschäftsführung der Organgesellschaft bestehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStZ 2016 S. 474 Nr. 13
EFG 2016 S. 844 Nr. 10
GmbH-StB 2016 S. 212 Nr. 7
DAAAF-71275

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.07.2015 - 6 K 1352/14

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