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BFH 11.11.2015 I R 5/14, StuB 8/2016 S. 316

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach Teilwertabschreibung der Darlehensforderung

Die Forderung auf Rückzahlung des Darlehens und die Forderung auf Zahlung der vereinbarten Darlehenszinsen sind getrennt voneinander zu bilanzieren. Dementsprechend schlägt die als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizierende Wertberichtigung der Darlehensforderung nicht auf den Ausweis der Zinsforderung durch (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 2002; § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 2002).

Praxishinweise

Aufgrund der gebotenen getrennten Bilanzierung von Darlehensforderung und Zinsforderung für ein Darlehen sind auch ggf. erforderliche Wertberichtigungen bzw. Teilwertabschreibungen auf die Darlehens- sowie die Zinsforderung getrennt und unabhängig voneinander zu beurteilen, so der BFH.

– jh –

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