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LSG Hessen Urteil v. - L 3 U 119/10

Gesetze: FRG § 5 Abs. 1; FRG § 5 Abs. 4; FRG § 5 Abs. 7; RVO § 547; RVO § 548 Abs. 1; RVO § 580; RVO § 581 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Nach § 4 Abs. 1 FRG genügt es für die Feststellung der nach diesem Gesetz erheblichen Tatsachen, wenn sie glaubhaft gemacht sind. Diese Beweiserleichterung kann nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift indes nicht für solche Unfallfolgen gelten, die als aktuell bestehend geltend gemacht werden. Denn die in § 4 FRG unterstellten Beweisschwierigkeiten bestehen in diesem Fall nicht.

Fundstelle(n):
SAAAF-71082

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LSG Hessen, Urteil v. 25.08.2015 - L 3 U 119/10

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