Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst
zu unterhalten
Leitsatz
Mit dem Nachweis der Behinderung ist jedoch noch nicht nachgewiesen, dass das Kind wegen der Behinderung außerstande war,
sich selbst zu unterhalten, da bei ihm weder die in DA-FamEStG 63.3.6.3. Abs. 2 S. 1 genannten Umstände vorliegen, noch sonst
aufgrund des Sachvortrags der Klägerin und der von ihr vorgelegten Nachweise von einer behinderungsbedingten Unfähigkeit zum
Selbstunterhalt ausgegangen werden kann.
Tatbestand
Fundstelle(n): AAAAF-70855
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