Besteuerungsrecht für Einkünfte aus einer US-Gesellschaft, Zufluss bei Schneeballsystemen
Leitsatz
1) Beteiligt sich ein Steuerpflichtiger an einer US-Gesellschaft als "stiller Gesellschafter" mit einer "Beteiligungssumme",
können Einkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG auch dann angenommen werden, wenn keine ausdrücklichen Vereinbarungen zur Höhe
des Gewinn- und Verlustanteils getroffen werden und keine weiteren Dokumente vorgelegt werden. Anderenfalls ist von Einkünften
aus sonstigem Kapitalvermögen i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG auszugehen.
2) Bei Gutschriften aus einem Schneeballsystem ist auch ohne Auszahlung von einem Zufluss der Einnahmen auszugehen, wenn diese
wieder angelegt werden und der Schuldner zur Auszahlung bereit und fähig gewesen wäre.
3) Das Besteuerungsrecht für Gewinnanteile aus einer stillen Gesellschaft steht der Bundesrepublik Deutschland zu, wenn die
US-Gesellschaft in den USA lediglich eine Postadresse, aber keine geschäftliche Niederlassung unterhalten hat und damit die
abkommensrechtliche Ansässigkeit der US-Gesellschaft in den USA nicht festgestellt werden kann. Für Einkünfte aus sonstigem
Kapitalvermögen steht der Bundesrepublik Deutschland das Besteuerungsrecht gemäß Art. 11 Abs. 1 DBA USA 1989 zu.
4) Die Sachverhaltsbeurteilung nach ausländischem Recht gehört zum Sachverhalt i.S.v. § 90 Abs. 2 AO bzw. § 76 Abs. 1 FGO
und ist damit vom Steuerpflichtigen aufzuklären.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 10 Nr. 15 DStRE 2017 S. 779 Nr. 13 EFG 2016 S. 633 Nr. 8 LAAAF-70847
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