Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung

▶ Übersichten, Checklisten, Beispiele▶ Durchsetzungshinweise▶ Streitwert-ABC▶ Berechnungsprogramme▶ mit der Kommentierung des RVG für Steuerberater

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-51365-7

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Berners - Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung Online

§ 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen

Jürgen F. Berners (Mai 2016)

I. Allgemeines

1Die Regelung gewährt dem gerichtlich bestellten Verteidiger, also insbesondere dem Pflichtverteidiger, einen Vergütungsanspruch gegen den Beschuldigten. Der Steuerberater kann nicht als Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn er bereits Wahlverteidiger ist. Er kann jedoch das Wahlverteidigermandat niederlegen und dann als Pflichtverteidiger bestellt werden. Der Steuerberater kann auch gegen seinen Willen beigeordnet werden.

§ 52 RVG befasst sich mit dem Vergütungsanspruch in Höhe der Differenz zwischen dem Pflichtverteidigerhonorar und dem Honorar des Wahlverteidigers.

II. Voraussetzungen des Anspruchs

2Zwischen dem gerichtlich bestellten Steuerberater und dem Beschuldigten besteht während der Dauer der Pflichtverteidigerbestellung kein Wahlanwaltsvertrag. Deswegen besteht kein vertraglicher Anspruch zwischen beiden. Es bedarf einer gesetzlichen Regelung. Die Anspruchsgrundlage ist in § 52 Abs. 1 Satz 1 RVG enthalten.

Der Steuerberater hat einen Erstattungsanspruch wegen seiner Gebühren gegenüber dem Beschuldigten insofern

  • als der Beschuldigte einen Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse hat, oder

  • das Gericht auf Antrag des Steuerberaters feststellt, dass der Beschuldigte zur Zahlung nach Maßgabe des...

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