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BBK Nr. 8 vom Seite 389

Neuregelung der Kapitalflussrechnung

Änderungen durch DRS 21 nach BilRUG und Annäherung an IAS 7

Andreas Bauer

[i]Müller, Kapitalflussrechnung nach DRS 21, BBK 9/2014 S. 434 NWB VAAAE-62242 Der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 21 (DRS 21) zur Kapitalflussrechnung wurde bereits am bekannt gemacht und ist mithin erstmals bei der Erstellung von Konzernabschlüssen zum zu berücksichtigen. Betroffen von den Vorgaben des DRS 21 sind diejenigen Mutterunternehmen, bei denen eine Kapitalflussrechnung zwingender Bestandteil des Konzernabschlusses ist. Sofern eine Kapitalflussrechnung freiwillig erstellt wird, wird die Anwendung empfohlen. Nicht relevant ist DRS 21 hingegen für Unternehmen, die ihren Konzernabschluss gemäß § 315a HGB nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufstellen. Die IFRS treffen im IAS 7 eigene Regelungen zur Kapitalflussrechnung. Im Folgenden werden die wichtigsten Regelungen und Änderungen vorgestellt sowie mögliche Zweifelsfälle in der Anwendung – insbesondere nach Änderungen im HGB durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) – diskutiert.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Grundlagen

1. Aufteilung und Ermittlung der Zahlungsströme

[i]Indirekte vs. direkte ErmittlungAuch nach DRS 21 sind die zu betrachtenden Zahlungsströme entsprechend der wirtschaftlichen Tätigkeit in die Bereiche laufende Gesch...

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