Online-Nachricht - Donnerstag, 07.04.2016

Gesetzgebung | Stellungnahme zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BStBK)

Die BStBK hat am ihre Stellungnahme an den Finanzausschuss des Bundestages zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens veröffentlicht.

In den Vorbemerkungen zu der Stellungnahme heißt es u.a.

  • Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt die gesetzliche Festschreibung der Frist für die Abgabe von Steuererklärungen bei beratenen Steuerpflichtigen auf den 28. Februar des Zweitfolgejahres.

  • Die an die Fristverlängerung anknüpfende Regelung der zufallsgesteuerten Vorabanforderung geht jedoch über das Ziel, einen gleichmäßigen Erklärungseingang sicherzustellen, hinaus. Grundsätzlich muss eine Fristverlängerung für zufallsgesteuert vorabangeforderte Steuererklärungen im Einzelfall möglich bleiben und darf nicht durch automatische Verspätungszuschläge sanktioniert werden.

  • Von den durch die Digitalisierung erzielten Synergieeffekten sollte nicht nur die Finanzverwaltung profitieren. Der vorliegende Gesetzentwurf weist jedoch eine Nutzenasymmetrie zugunsten der Verwaltung auf, die so weit wie möglich reduziert werden sollte. Verlagert die Finanzverwaltung Aufgaben und Verantwortung auf den Steuerpflichtigen, muss im Gegenzug Rechtssicherheit für diesen entstehen. Dies könnte auch durch den konsequenten Ausbau der verbindlichen Auskunft und der Anrufungsauskunft geschehen.

  • Erforderlich ist zudem ein transparentes Verfahren. Dazu ist es notwendig, dass die Daten, die der Besteuerung zugrunde liegen, erkennbar sind und deren Herkunft und Verwendung in der Veranlagung klar ist. Dazu gehört auch, dass die Kriterien des Risikomanagements weiter als bislang geplant offengelegt werden sollten und zumindest gerichtlich nachvollziehbar sein müssen.

Hinweis

Die Anmerkungen der BStBK betreffen die folgenden Vorschriften: § 29a (neu) AO, § 72a AO, § 80 AO, § 80a (neu) AO, § 87a AO, § 87d AO, § 88 AO, § 93c (neu) AO, § 93d AO, § 109 AO, § 122 AO, § 122a AO sowie § 149 AO. Der Volltext der Stellungnahme ist auf der Homepage der BStBK veröffentlicht.

Quelle: BStBK online

Fundstelle(n):
NWB IAAAF-70634