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StuB 7/2016 S. 278

Reform der Abschlussprüfung beschlossen

Der Bundestag hat am das sog. Abschlussprüfungsreformgesetz – kurz: AReG (BT-Drucks. 18/7219, 18/7454) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 18/7902) angenommen. Mit dem Gesetzentwurf wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die während der Finanzkrise zutage getretene Mängel beseitigen soll. Durch die Umsetzung der Richtlinie werden mehrere Gesetze geändert. Die Änderungen durch den Rechtsausschuss (BT-Drucks. 18/7902, abrufbar unter http://go.nwb.de/63dbb) betreffen im Wesentlichen:

  • Redaktionelle Präzisierungen, Änderungen von Redaktionsversehen, die vorherige Zustimmung des Prüfungsausschusses für Steuerberatungsdienstleistungen sowie die Verpflichtung, den Prüfungsausschuss in seiner Gesamtheit aus sachkundigen Mitgliedern zu bilden.

  • Ferner w...

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