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PiR Nr. 4 vom Seite 118

Zwang statt freiwilliger CSR-Berichterstattung?

Priv.-Doz. Dr. Andreas Haaker und Dr. Jens Freiberg

Am wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht (CSR-RefE). Ist hier ein gesetzlicher Zwang sachgerecht?

Contra

(1) Das hat Brüssel so vorgegeben und (2) wir beschränken uns auf eine „1-zu-1“-Umsetzung. (3) Außerdem nutzt die Regelung allen, vor allem den Betroffenen. So ungefähr lautet die politische Sprachregelung. Das „schlanke Thema“ einer Erweiterung der (Lage-)Berichtszwänge nimmt im CSR-RefE immerhin 66 Seiten in Anspruch. Von „Entbürokratisierung“ kann insofern keine Rede sein. Angesichts des Umfangs erscheint es auch wenig hilfreich, „gendergerecht“ im Gesetzestext von „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“ zu sprechen. Zumindest bleibt einem (noch) die logisch irreführende Bezeichnung des „Arbeitenden“ oder die Sprachverhunzung „Arbeitex“ erspart (vgl. dazu Hornscheidt/Krämer, Forschung & Lehre 11/2014 S. 888 f.). Das von den Änderungen betroffene HGB spricht im § 1 im Übrigen (noch) von dem maskulinen Kaufmann, der „im Sinne dieses Gesetzbuches ist, wer [und nicht gendergerech...

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