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Bilanzierung schwebender Passivprozesse beim Unternehmenserwerb
I. Sachverhalt
Mit dinglichem Vollzug am erwirbt die U AG 100 % der Anteile an der X GmbH und muss deshalb eine Erstkonsolidierung durchführen. Im Rahmen dieser Erstkonsolidierung ist u. a. über zwei Passivprozesse zu entscheiden. Die Höhe eines eventuell zu zahlenden Schadenersatzes ist in beiden Fällen unstrittig (jeweils 10 Mio €), fraglich „nur“, ob der Prozess verloren geht oder nicht. Diese Wahrscheinlichkeit wird mithilfe von Sachverständigen im ersten Fall (Prozess A) auf 40 %, im zweiten Fall auf 60 % geschätzt. An dieser Einschätzung ändert sich zwischen dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung () und dem der Aufstellung des Konzernabschlusses für 01 () nichts.
Vereinfacht wird unterstellt, dass der fair value dem Erwartungswert der Prozesse (Prozess A: -4 Mio €, Prozess B: -6 Mio €) entspricht.
II. Fragestellung
Wie sind die Prozesse im Rahmen der Erstkonsolidierung sowie zum zu bilanzieren?
III. Lösungshinweise
1. Eventualverbindlichkeit (Prozess A)
Bei Prozess A handelt es sich in der Terminologie von IAS 37 um eine Eventualverbindlichkeit (contingent liability), die im Einzelabschluss der X nicht zu bilanzieren ist, weil eine Inanspruchnahme ni...