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SG Karlsruhe 16.12.2015 S 12 AS 4451/14, NWB 14/2016 S. 994

Sozialversicherungsrecht | Vereinnahmte Umsatzsteuer als zu berücksichtigendes Einkommen nach SGB II

Einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs nach SGB II hat nur derjenige, der u. a. hilfebedürftig ist (§ 9 Abs. 1 SGB II), also seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen sichern kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen, insbesondere von seinen Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern erhält. Dabei ist für die Berechnung von aus selbstständiger Tätigkeit resultierendem Einkommen, zu dem alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert gehören (§ 11 Abs. 1 SGB II), grds. von den Betriebseinnahmen auszugehen, die dem Hilfesuchenden im Bewilligungszeitraum tatsächlich zufließen (§ 3 Abs. 1 ALG II VO). Dazu gehört auch die vereinnahmte Umsatzsteuer, selbst wenn sich diese – steuerrechtlich betrachtet – als durchlaufender Posten darstellen sollte. Denn auch wenn zum Ze...

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