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FG Münster 26.11.2015 3 K 3546/14 E, NWB 14/2016 S. 988

Einkommensteuer | Sockelbetrag des Elterngelds mindert abzugsfähige außergewöhnliche Belastung

Das entschieden, das die als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Beträge auch um den Sockelbetrag des Elterngelds zu mindern sind. Hierbei handele es sich um Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts der Kindesmutter bestimmt seien. Auch wenn das Elterngeld verschiedene familien- und gesellschaftspolitische Zielsetzungen verfolge, sei es insgesamt als Einkünfteersatz ausgestaltet. Dies gelte auch für den Sockelbetrag von monatlich 300 €.

Anmerkung:

Unterhaltsleistungen können als außergewöhnliche Belastung zu einer Steuerermäßigung führen, wobei der abzugsfähige Betrag um eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person zu mindern ist. Zu solchen eigenen Einkünften gehört auch das gesamte Elterngeld, das die unterstützte Person bezieht. ...

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