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NWB direkt Nr. 14 vom Seite 331

Fallstricke beim Antrag auf Gestattung der Ist-Besteuerung

Dr. Jörg Gössler

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAF-69801 Während bei der Ist-Besteuerung die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind, erfolgt bei der Soll-Besteuerung die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Um dieser Vorfinanzierung der Umsatzsteuer zu entgehen, bedarf es eines Antrags, den das Finanzamt grundsätzlich zu gestatten hat. Dem Unternehmer, der jahrelang seine Umsätze nach der Ist-Besteuerung versteuert, könnte jedoch ein böses Erwachen drohen, wenn er auf eine stillschweigende Gestattung des Finanzamts vertraut hat.

Ausführlicher Beitrag s. .

Besteuerungszeitraum: [i]infoCenter „Umsatzsteuerliches Besteuerungsverfahren“ NWB XAAAB-13234 Der Unternehmer hat jährlich eine Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln, in der er die zu entrichtende Steuer oder den Überschuss selbst berechnet. Zusätzlich hat er bis zum zehnten Tag nach Ablauf eines Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat.

Soll-Besteuerung: [i]Mit Ausführung der Leistung/LieferungGrundsätzlich hat der Unternehmer die Steuer nach vereinbarten Entgelten zu berechnen. Die Steuer entsteht bei der Soll-Besteuerung mi...

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