USt direkt digital Nr. 7 vom Seite 1

Aktionspläne gegen den Steuerbetrug

RAin Dipl.-Finw. Susanne Stillers | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund der Enthüllungen durch die „Panama Papers“ hat das BMF am einen Aktionsplan gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldwäsche vorgestellt und weitere Informationen auf seiner Homepage veröffentlicht. Die umsatzsteuerliche Behandlung von solchen Briefkastenfirmen und Domizilgesellschaften ist das Thema des Beitrags auf .

Einen weiteren Aktionsplan im Bereich der Umsatzsteuer hat die EU-Kommission am vorgestellt. Dieser soll den Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum ebnen. Welchen Hintergrund dieser Aktionsplan hat, welche Maßnahmen er im Einzelnen vorsieht und bis wann er umgesetzt sein soll, erläutert Trinks auf .

Im Fall der rückwirkenden Rechnungsberichtigung liegt kein Aktionsplan aber der Schlussantrag des Generalanwalts vor. In diesem Schlussantrag betont er, dass es auch nach Unionsrecht nur der formellen Voraussetzung des Besitzes einer ordnungsgemäßen Rechnung bedürfe, die den Anforderungen des Art. 226 MwStSystRL genügt und damit auch die USt-IdNr. enthält. Damit würden die Finanzbehörden in die Lage versetzt, entsprechend zu kontrollieren und Steuerhinterziehung zu verhindern. Zur Missbrauchsvermeidung könne auch eine zeitliche Begrenzung der Einreichung von Berichtigungsrechnungen in Betracht gezogen werden. Den Schlussantrag untersucht Becker in ihrem Beitrag auf . Die abschließende Entscheidung des EuGH wird frühestens im Sommer erwartet.

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
USt direkt digital 7 / 2016 Seite 1
NWB MAAAF-70034