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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1065/15

Gesetze: InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 38, InsO § 144, InsO § 129, UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1, UStG § 17 Abs. 1 S. 2

Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA infolge der erfolgreichen Anfechtung vorinsolvenzlicher Leistungsbezüge durch den Insolvenzverwalter als Masseforderung

Leitsatz

Hat die Insolvenzschuldnerin vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eingangsrechnungen bezahlt und daraus einen Vorsteuerabzug in Anspruch genommen, hat der Insolvenzverwalter nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens diese Zahlungen erfolgreich angefochten und haben folglich die Leistungserbringer die vereinnahmten Entgelte wieder an die Insolvenzmasse ausgekehrt, so ist der Vorsteuerberichtigungsanspruch hinsichtlich der Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs gegen die Insolvenzmasse festzusetzen; insoweit handelt es sich nicht um eine Insolvenz-, sondern um eine Masseforderung.

Fundstelle(n):
UStB 2016 S. 240 Nr. 8
QAAAF-69847

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Sächsisches FG, Urteil v. 26.02.2016 - 6 K 1065/15

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