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Aufwendungen für Esstischgruppe sind nicht steuerlich absetzbar
Die Kosten eines Esszimmertischs mit sechs Stühlen sind nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz selbst dann nicht als „Büroeinrichtung“ steuerlich absetzbar, wenn der Steuerpflichtige den Tisch auch für betriebliche Arbeiten und vereinzelte Besprechungen mit Kunden nutzt. Die Möbel hätten der Einrichtung eines privaten Raums gedient und könnten daher nicht wie Gegenstände behandelt werden, die ihrer Art nach sowohl für eine unternehmerische als auch eine private Nutzung geeignet und bestimmt seien. Für vier der sechs Stühle war für das Gericht übrigens ohnehin keine unternehmerische Nutzung ersichtlich, weil der Kläger nach seinen Aufzeichnungen nur Einzelgespräche geführt habe.