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Zur Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit
Sind die Einnahmen für eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit i. S. des § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG niedriger als der nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG steuerfreie Pauschbetrag, können die mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Betriebsausgaben laut FG Thüringen in der Höhe zu einem steuermindernden Verlust führen, in der sie den Pauschbetrag übersteigen.