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BFH 05.06.2003 I B 168/02, IWB 20/2003

Außensteuerrecht; | Vereinbarung einer Ausgleichsforderung als Rückgängigmachung von Zurechnungen nach § 1 Abs. 1 AStG

Die Klin. war Mehrheitsgesellschafterin einer koreanischen Ltd. Die Klin. hatte Kosten für die Ltd. übernommen, die nicht erstattet worden waren. Das FA rechnete deshalb in 1993 außerhalb der Bilanz einen entsprechend hohen Ausgleichsposten hinzu. Die Klin. machte diese Zurechnung im Streitjahr 1996 rückgängig. Dies begründete sie mit Nachforderungen, die im Hinblick auf die übernommenen Kosten gegenüber der Ltd. geltend gemacht worden waren. Diese Forderungen wurden zum auf den Erinnerungswert von 1 DM abgeschrieben - wegen Devisentransferproblemen in Korea. Die Klin. stützte die Rückgängigmachung auf Tz. 8.3.1 der Verwaltungsgrundsätze, wonach der gem. § 1 Abs. 1 AStG erfolgte Zuschlag mit späteren Ausgleichzahlungen zu verrechnen ist ( BStBl I 1983, S. 218). Es ging somit um die Rechtsfrage, ob es ...BStBl II 1990, S. 875

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