Ist in Fällen, in denen der Stpfl. einen Gebrauchtwagen nutzt, der typischerweise bei der Anschaffung schon deutlich unter dem Listenpreis erworben wurde, somit stark reduzierte Absetzungen für Abnutzung und deutlich geringere Gesamtkosten für diesen Pkw anfallen, eine verfassungskonforme Auslegung des § 6 Abs.1 Nr. 4 Satz 2 EStG in der seit der Neuregelung durch das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom (BStBl I 2006, 432) ab dem Veranlagungszeitraum 2006 geltenden Fassung nötig und möglich, aufgrund derer eine Beschränkung der Nutzungsentnahme auf die tatsächlich angefallenen Kosten im Veranlagungszeitraum zu erfolgen hat, weil die Typisierung durch die 1 %-Regelung zu zwingend falschen Ergebnissen führt?
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