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BFH 12.01.2016 IX R 48/14, StuB 6/2016 S. 239

Einkommensteuer | Option, Verfall einer Option, Werbungskosten im Zusammenhang mit einem Termingeschäft, Werbungskostenabzugsverbot

(1) Einkünfte aus einem Termingeschäft i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 Satz 5 EStG liegen bei dem Erwerb einer Option auch dann vor, wenn der Stpfl. die Option bei Fälligkeit verfallen lässt (entgegen NWB QAAAE-53980, BStBl 2012 I S. 953 = Kurzinfo StuB 2012 S. 844 NWB JAAAE-20926, Rz. 27, und NWB FAAAE-32908, BStBl 2013 I S. 403 = StuB 2013 S. 311 NWB PAAAE-34260). (2) Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG ist verfassungsgemäß (Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 Satz 5, Abs. 9 EStG; § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 5 EStG a. F.).

Praxishinweise

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG der „Gewinn bei Termingeschäften, durch die der Stpfl. einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert eine...BStBl 2012 I S. 953

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