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BFH 03.12.2015 IV R 4/13, StuB 6/2016 S. 238

Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG auch für die Gewerbesteuer

(1) § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG ist als typisierende Missbrauchsverhinderungsvorschrift über § 7 Satz 1 GewStG auch gewerbesteuerlich anzuwenden. (2) Eine teleologische Reduktion des § 7 Satz 1 GewStG kommt nicht in Betracht, soweit ein Mitunternehmer zunächst eine in seinem Sonderbetriebsvermögen gehaltene GmbH-Beteiligung an seine Mitunternehmerschaft veräußert, um sodann seinen gesamten Mitunternehmeranteil an einen Dritten zu veräußern (Bezug: § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 und 5 EStG; § 7 Satz 1 und 2 GewStG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall wollte der Gesellschafter einer Einmann-GmbH & Co. KG sein gesamtes Unternehmen veräußern. Zu seinem Sonderbetriebsvermögen II bei der KG gehörte die Beteiligung an einer GmbH. Auf Verlangen des Unternehmenskäufers musste er diese GmbH an die KG verkaufen, bevor nunmehr der Unternehmenskäufer al...

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