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StuB 6/2016 S. 244

Abberufungsstreitigkeit über weitere GmbH-Geschäftsführertätigkeit

Die Gesellschafterklage (actio pro socio) gegen den (aus wichtigem Grund abberufenen) Geschäftsführer einer zweigliedrigen GmbH gerichtet auf die Untersagung entsprechenden Auftretens und Handelns bis zur endgültigen Feststellung über die Wirksamkeit des Abberufungsbeschlusses kann unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (§ 823 Abs. 1 i. V. mit § 1004 BGB) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren begründet sein. Da in dessen Schutzbereich alles fällt, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des Unternehmens ausmacht – insbesondere Bestand, Erscheinungsformen, Tätigkeitskreis, Kundenstamm und Organisationsstruktur –, zählt zu den für den Betrieb wertbestimmenden Faktoren auch die Verteilung und die Art der Ausübung der Ges...

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