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FG Niedersachsen 15.12.2015 12 K 206/14, NWB 12/2016 S. 835

Einkommensteuer | Kosten für eine Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung

Mit Urteil vom hat das FG Niedersachsen entschieden, dass im Fall einer Heimunterbringung der Tatbestand des § 33 EStG ausnahmsweise erfüllt sein kann, wenn der dortige Aufenthalt ausschließlich durch eine Krankheit veranlasst ist, weil zu den Krankheitskosten nicht nur die Aufwendungen für medizinische Leistungen im engeren Sinn, sondern auch solche für eine krankheitsbedingte Unterbringung gehören (vgl. , BStBl 2014 II S. 456; vom - III R 15/00, BStBl 2003 II S. 70). Ist jedoch wie im Streitfall Anlass und Grund für den Umzug in das Wohnstift nicht die Pflegebedürftigkeit der Klägerin, sondern ihr Alter, und ist erst in der Folgezeit die Pflegebedürftigkeit eingetreten, sind zwar die Pflegekosten, nicht aber die Kosten der Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abzugsfähig.

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