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Erfassung von Anschaffungskosten vor dem Erwerbszeitpunkt
[i]Hoffmann, Anschaffungsnebenkosten vor dem Erwerb?, StuB 3/2011 S. 81 NWB VAAAD-60745 Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände sind nach § 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten zu bilanzieren. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten. In der Praxis kann es vorkommen, dass bereits Anschaffungsnebenkosten vor dem eigentlichen Erwerb des Vermögensgegenstands entstehen. Der Beitrag zeigt, unter welchen Voraussetzungen diese Anschaffungsnebenkosten zu erfassen sind, wenn der erworbene Vermögensgegenstand selbst noch nicht bilanziert wurde.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Handelsrechtliche Anforderungen der Aktivierung von Anschaffungskosten
1. Wirtschaftliches Eigentum und Anschaffungszeitpunkt
[i]Wirtschaftlicher EigentümerEin entgeltlicher Erwerb bzw. ein Anschaffungsvorgang eines Vermögensgegenstands setzen nach § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB eine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber voraus. Wirtschaftlicher Eigentümer eines Vermögensgegenstands ist derjenige, der während der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands über dessen Besitz und Nutzen verfügt bzw. dessen Gefahr und Lasten zu tragen hat.
[i]Endert, Aktivierungs-zeitpunkt in Handels- und Steuerbilanz, BBK 20/2014 S. 941 NWB WAAAE-74993 Mit Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (= Anschaffungszeitpunkt) beginnt in der Regel der Ans...