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NWB direkt Nr. 11 vom Seite 266

Wann sind private Bildungsangebote von der Umsatzsteuer befreit?

Dr. Hans-Martin Grambeck

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAF-68214 Bildungsleistungen sind in den Grenzen des § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Weil für Bildungseinrichtungen ein Anerkennungsverfahren vorgesehen ist bzw. weil hinsichtlich der Reichweite der Befreiungsvorschrift Widersprüche zwischen der deutschen und der EU-Regelung bestehen, müssen sich vermehrt Gerichte mit dieser Thematik auseinandersetzen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Befreiung für Bildungseinrichtungen grundsätzlich nur mit behördlicher Anerkennung: Die [i]Behörden legen zum Teil strengen Maßstab anBefreiungsvorschrift für Bildungseinrichtungen knüpft daran an, dass für diese Einrichtungen eine Anerkennung der zuständigen Bildungsbehörde vorliegt. Im Antragsverfahren prüft die Behörde, ob mit dem Angebot auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet wird. Drei zugunsten der Antragstelle ergangene Verwaltungsgerichtsurteile belegen, dass die Behörden zum Teil mit zu strengem Maßstab an diese Prüfung herangehen. Darüber hinaus stellt der BFH fest, dass sich die Anerkennung einer Bildungseinrichtung (konkludent) auch dadurch ergeben kann, dass Kosten einer Bildungsmaßnahme von einer öffentlichen ...

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