Praxis-Leitfaden Lohn und Gehalt 2016
2016
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XVI. Jahresabschlussarbeiten
Am Ende eines Jahres ist eine Vielzahl von abschließenden Tätigkeiten in der Entgeltabrechnung vorzunehmen. Am Ende dieses Kapitels finden Sie eine Checkliste zum Jahresabschluss.
1. Lohnsteuerjahresausgleich
Beschäftigt ein Arbeitgeber am Jahresende mindestens zehn Arbeitnehmer für die Abzüge nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen vorgenommen wurden, ist er zur Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs gesetzlich verpflichtet (§ 42b EStG).
Beschäftigt der Arbeitgeber weniger als zehn Arbeitnehmer für die Abzüge nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen vorgenommen wurden, kann er den Lohnsteuerjahresausgleich freiwillig vornehmen. Durch den Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers wird die Berechnung und Zahlung der Lohnsteuer für das laufende Kalenderjahr zutreffend berechnet. Die Lohnsteuer ist eine Jahressteuer und die monatlichen Lohnsteuerabzüge stellen nur eine vorläufige Vorauszahlung dar. Die eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer wird dann mit der Lohnsteuer im Monat Dezember verrechnet. Zu wenig gezahlte Lohnsteuer darf nicht nur dem Arbeitgeber nachberechnet werden. In diesem Fall erfolgt die Nachzahlung ...