Markus Stier

Praxis-Leitfaden Lohn und Gehalt 2016

2016

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77353-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64804-5

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Praxis-Leitfaden Lohn und Gehalt 2016

IX. Anteilige Berechnung der Lohnsteuer

Liegt ein Teilmonat vor, z. B. durch Ein- oder Austritt, entstehen anteilige Steuertage. Zu den Steuertagen zählen alle Kalendertage einschließlich der Samstage, Sonntage und Feiertage. Für volle Monate werden immer 30 Steuertage berechnet.

Liegt ein Teilmonat vor, wird die Lohnsteuer nach der Tagestabelle berechnet. Die Monatstabelle bleibt unberücksichtigt, da diese bereits Freibeträge beinhaltet, die auch nur anteilig berücksichtigt werden dürfen.

Um die Tagestabelle anwenden zu können, muss die Umrechnung der Steuertage erfolgen.

Beispiel

Bei einem Teilgehalt von 1.947,83 € und 22 anteiligen Steuertagen beträgt das Entgelt pro Steuertag 88,54 €.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Teilgehalt
anteilige Steuertage
= 88,54 €

Dieser Betrag wird dann in der Tageslohnsteuertabelle zur Ermittlung der Lohn- und Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags herangezogen.

Steuerliche Abzüge bei Steuerklasse I nach der Tagestabelle


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lohnsteuer
11,71 €
Kirchensteuer 9 %
1,05 €
Solidaritätszuschlag 5,5 %
0,64 €

Die steuerlichen Abzüge aus der Tagestabelle werden dann mit den tatsächlich angefallenen Steuertagen multipliziert und ergeben als Ergebnis die monatlichen Ste...