Praxis-Leitfaden Lohn und Gehalt 2016
2016
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VI. Eintritt eines Arbeitnehmers
Bei einem Neueintritt eines Arbeitnehmers ist vom Arbeitgeber eine Vielzahl von Unterlagen einzufordern. Diese sind Grundlage der späteren Abrechnung und unverzichtbar für eine ordnungsgemäße Erstellung der Entgeltabrechnung.
Folgende Unterlagen sind vor Aufnahme der Tätigkeit einzureichen:
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bzw. Steuerabzugsbescheinigung,
Sozialversicherungsnummer oder Sozialversicherungsausweis,
bei ausländischen Arbeitnehmern die Aufenthaltserlaubnis und die Arbeitserlaubnis,
Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, oder
Bescheinigung über eine private Mitgliedschaft in der Krankenversicherung, oder
Bescheinigung über eine freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung,
Urlaubsbescheinigungen und ggf. Bildungsurlaubsbescheinigungen,
Bescheinigung über bereits genommene Elternzeit,
Nachweise über vermögenswirksame Leistungen,
Nachweise über betriebliche Altersvorsorge,
Nachweise über vorliegende Pfändungen.
Die vorgelegten Unterlagen sind für die Dauer des Arbeitsverhältnisses aufzubewahren.
Nach Beendigung sind die Unterlagen dem Arbeitnehmer wieder auszuhändigen.