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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 15 K 15024/15 EFG 2016 S. 678 Nr. 8

Gesetze: KStG 2002 § 27 Abs. 1KStG 2002 § 27 Abs. 2 S. 1 Fassung 2006-12-07 GG Art. 20 Abs. 3GG Art. 100 Abs. 1BVerfGG § 80

Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

keine verfassungswidrige Rückwirkung der Neufassung des § 27 Abs. 1 KStG durch das SEStEG

Leitsatz

1. Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos ist ungeachtet unterjähriger Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto auf den zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres festgestellten positiven Bestand des Kontos begrenzt. Unterjährige Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto stehen damit nicht für Leistungen (hier: Ausschüttungen) im gleichen Jahr zur Verfügung.

2. § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG i.d.F. des SEStEG widerspricht für das Jahr 2006 nicht dem verfassungsrechtlich gewährten Vertrauensschutzgebot und damit auch nicht dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG.

3. Mit der Gesetzesänderung durch das SEStEG wurde keine rückwirkende Neuregelung geschaffen, sondern eine Klarstellung der bisherigen Regelung verwirklicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 9 Nr. 51
DStRE 2017 S. 293 Nr. 5
EFG 2016 S. 678 Nr. 8
Ubg 2017 S. 222 Nr. 4
LAAAF-68200

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.11.2015 - 15 K 15024/15

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