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PiR Nr. 3 vom Seite 90

Einfach mal den Pensionszins neu berechnen?

Priv.-Doz. Dr. Andreas Haaker und Dr. Jens Freiberg

Nach IFRS und HGB hat die Draghische Zinsmanipulation eine unangenehme Nebenwirkung, denn bei den bilanziellen Pensionsverpflichtungen schlägt unbarmherzig die Logik der Finanzmathematik zu: Der Zins fällt und der Pensionsbarwert steigt. Zur „Entlastung“ der Passivseite der Bilanz soll daher die mit dem BilMoG eingeführte siebenjährige Glättungsphase der Zinsberechnung auf zehn Jahre verlängert werden.

Contra

In den Bilanzen wirken die Gesetze der Finanzmathematik: Der Zins fällt und der Pensionsbarwert steigt. Da an der mathematischen Logik der Pensionsberechnung nichts geändert werden kann, soll ein höherer Zinssatz als der zurzeit gesetzlich vorgegebene für die Berechnung verwendet werden. Langfristig wird aber die rein rechnerische Manipulation des Rechnungszinses die Missstände der tatsächlichen Zinsmanipulation durch die EZB kaum lösen. Mit oder ohne Grexit dürften die Euro-Verwerfungen weiterhin mittels Zuschüttung mit Geld verdeckt und verschleppt werden. Die sichere Wiederanlage der betreffenden Mittel aus der Innenfinanzierung am Kapitalmarkt kann zum hochgerechneten Pensionsrechnungszins somit nicht gelingen (Haaker, StuB 13/2015 S. I ).

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