Professionelles Liquiditätsmanagement
2. Aufl. 2016
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16. Exkurs BASEL III
16.1 Grundlegendes zu BASEL III
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat Ende 2010 die neuen Kapital- und Liquiditätsvorschriften für Banken bekannt gegeben. Demnach müssen Kreditinstitute künftig mehr Eigenkapital vorhalten und Reserven anlegen, um mögliche finanzielle Schwierigkeiten aus eigener Kraft überbrücken zu können, etwa, wenn in größerem Umfang Kredite ausfallen.
Der notwendige durchschnittliche Eigenkapitalanteil von derzeit noch 8 % soll schrittweise auf 13 % steigen. Die Regelungen bauen auf den Beschlüssen von BASEL II auf und werden entsprechend als BASEL III bezeichnet. Auf den ersten Blick betreffen die Änderungen nur Banken. Auf den zweiten Blick zeigt sich, dass auch Unternehmen in erheblichem Umfang betroffen sein werden, vor allem aus dem Mittelstand. Denn es ist damit zu rechnen, dass die Banken versuchen werden, die Kosten für die höheren Eigenkapitalanforderungen in Form steigender Kreditzinsen an ihre Kunden weitergeben werden.
16.2 Anforderungen an den Eigenkapitalanteil von Banken nach BASEL III
Das Eigenkapital der Kreditinstitute setzt sich zusammen aus dem Kernkapitel und dem ...