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NWB Nr. 10 vom Seite 693

Schlussanträge zur Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen

Nach [i]Schlussanträge des Generalanwalts vom 17. 2. 2016 - Rs. C-518/14, Senatex GmbHAuffassung des Generalanwalts am EuGH, Yves Bot, verstößt die deutsche Regelung bzw. Praxis, wonach der Berichtigung einer Rechnung keine Wirkung für die S. 694Vergangenheit zukommen soll, gegen Europarecht (Schlussanträge des Generalanwalts vom - Rs. C-518/14, Senatex GmbH).

Hintergrund

[i]Leonard, NWB 1-2/2015 S. 18 Die Frage, ob einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung zukommen kann, wird im Umsatzsteuerrecht seit Jahren kontrovers diskutiert. Bedeutung hat die Frage vor allem für die Zinsen nach § 233a AO. Nachzahlungszinsen werden in den Fällen der Rechnungsberichtigung von der Finanzverwaltung als Ausgleich dafür erhoben, dass der Steuerpflichtige die Vorsteuer aus der nicht ordnungsgemäßen (Erst-)Rechnung zunächst erhalten hat. Der 5. Senat des FG Niedersachsen hat Zweifel, ob diese Praxis, den Vorsteuerabzug grds. erst im Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung zuzulassen, mit dem Unionsrecht und insbesondere mit der EuGH-Entscheidung „Pannon Gèp“ vereinbar ist ( NWB NAAAE-81456; s. hierzu ausführlich Leonard, NWB 1-2/2...

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