Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
Gesetze: § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG
Instanzenzug: nachgehend Az: 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 Beschwerdekammerbeschluss
Gründe
1 Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160203.2bvc002614
Fundstelle(n):
HAAAF-67692