Michael Puke, Jens Lohel, Peter Mönkediek
Klausurentraining für Steuerfachangestellte
Abschlussprüfung
14. Aufl. 2016
ISBN der Online-Version: 978-3-482-61993-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64664-5
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Klausurentraining für Steuerfachangestellte (14. Auflage)
Klausursatz V: Lösung Wirtschafts- und Sozialkunde
1. Aufgabe
1. Sachverhalt (13,0 Punkte)
Welche Rechtsstellung hat ein stiller Gesellschafter?
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Text | richtig | falsch | ||
Der stille
Gesellschafter ist Mitunternehmer. | X | 1,0
P | ||
Der stille
Gesellschafter ist nicht vertretungsberechtigt. | X | 1,0 P | ||
Die
stille Beteiligung muss ins Handelsregister eingetragen werden. | X | 1,0
P | ||
Der stille
Gesellschafter kann Einsicht in die Geschäftsunterlagen verlangen. | X | 1,0 P | ||
Der
stille Gesellschafter ist immer am Gewinn beteiligt. | X | 1,0 P | ||
Der
stille Gesellschafter kann auch am Verlust beteiligt sein. | X | 1,0 P | ||
Der
stille Gesellschafter haftet persönlich für die Betriebsschulden seines
Onkels. | X | 1,0 P | ||
Die stille Gesellschaft wird durch den Tod des
stillen Gesellschafters beendet. | X | 1,0
P | ||
Der stille
Gesellschafter ist zu lfd. Entnahmen berechtigt. | X | 1,0 P
|
Tabelle in neuem Fenster öffnen
2. | Der Abschluss des
Gesellschaftsvertrags kann formfrei erfolgen. | 1,0 P | |
3. | Herr Lindemann muss
den Gesellschaftsvertrag kündigen (§ 234 HGB). | 1,0 P | |
2,0 P |
2. Sachverhalt (9,0 Punkte)
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1. | Eine BGB-Gesellschaft i... |