Michael Puke, Jens Lohel, Peter Mönkediek
Klausurentraining für Steuerfachangestellte
Abschlussprüfung
14. Aufl. 2016
ISBN der Online-Version: 978-3-482-61993-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64664-5
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Klausurentraining für Steuerfachangestellte (14. Auflage)
Klausursatz II: Lösung Wirtschafts- und Sozialkunde
1. Aufgabe
1. Sachverhalt (31,0 Punkte)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. | Der Gesellschaftsvertrag ist rechtswirksam. | 1,0 P |
Es besteht grds. Formfreiheit. | 1,0 P | |
Die Firmenbezeichnung ist zulässig. | 1,0
P | |
Sie
kennzeichnet den Kaufmann (§ 18 Abs. 1 HGB). | 0,5 P | |
Sie ist nicht irreführend (§ 18
Abs. 2 HGB). | 0,5
P | |
Sie
enthält die Bezeichnung „KG“ (§ 19 Abs. 1 Nr. 3
HGB). | 0,5
P | |
2. | Die
KG ist Kaufmann i. S. des HGB. | 1,0 P |
Sie betreibt ein Handelsgewerbe (§ 1
HGB). | 1,0
P | |
Sie ist
im Handelsregister eingetragen. | 1,0 P | |
Es besteht Buchführungspflicht mit Beginn
der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft = also ab dem
(§ 238 Abs. 1 HGB). | 1,0 P | |
Das vom
Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr ist zulässig. | 1,0 P | |
Die Firma ist im Handelsregister eingetragen
(§ 4a Abs. 1 Nr. 2 EStG). | 1,0 P | |
3. | Der Kommanditist hat alleine keine
Vertretungsmacht. | 1,0
P |
2,0 P | ||
4. | Die Anmeldung der Gesellschaft muss in
öffentlich (notariell) beglaubigter Form eingereicht werden (§ 12
HGB). | 2,0 P |
1,0 P | ||
5. | Im
Innenverhältnis ist der Vertrag bei Vertragsabschluss | 1,0 P |
am wirksam
geworden. | 1,0
P | |
Im
Außenverhältnis ent... |