Auswirkung eines aufgrund der Umwandlung einer Organgesellschaft in eine KG entstandenen aktiven organschaftlichen Ausgleichspostens
auf den späteren Gewinn aus der Veräußerung der Kommanditanteile
Leitsatz
Ein gewerbesteuerlich bestehender aktiver organschaftlicher Ausgleichsposten ist materiell-rechtlich bei der Ermittlung des
Übernahmeergebnisses gemäß § 4 Abs. 4 i. V. mit § 18 Abs. 1 UmwStG 1995 verlusterhöhend zu berücksichtigen, mit der Folge
einer Buchwertaufstockung, die sich gewerbesteuerlich durch höhere Absetzungen für Abnutzung und einen niedrigeren Veräußerungsgewinn
gemäß § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 auswirkt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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