Online-Nachricht - Freitag, 26.02.2016

Gesetzgebung | Änderung der Berechnung der Pensionsrückstellungen beschlossen (Bundesrat)

Der Deutsche Bundestag hat am eine Änderung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Berechnung der Pensionsrückstellungen beschlossen. Die Änderung erfolgt im Rahmen des Umsetzungsgesetzes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie (BR-Drucks. 84/16), das am auch den Bundesrat passierte.

Die wesentlichen Eckpunkte betreffen:

Ermittlungszeitraum: Der Referenzzeitraum für die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes von Pensionsrückstellungen wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB-E auf 10 Jahre verlängert. Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bleibt der Ermittlungszeitraum wie bisher bei 7 Jahren.

Ausschüttungssperre: In Höhe des positiven Unterschiedsbetrags der Rückstellungen nach alter und neuer Berechnungsmethodik besteht eine Ausschüttungssperre. Der Unterschiedsbetrag ist im Anhang oder unter der Bilanz zu nennen.

Erstmalige Anwendung: Die Neuregelung ist erstmals auf den Jahresabschluss für das nach dem endende Geschäftsjahr anzuwenden. Ein Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung besteht für Jahresabschlüsse, die sich auf ein Geschäftsjahr beziehen, das nach dem beginnt und vor dem endet. Damit soll eine Rückwirkung auf noch nicht geprüfte und festgestellte Abschlüsse ermöglicht werden. Wenn mittelgroße und große Kapitalgesellschaften das Wahlrecht ausüben, haben sie dies im Anhang zu erläutern.

Quellen: WPK online v. und Bundesrat online v.

Fundstelle(n):
NWB EAAAF-67427