Online-Nachricht - Donnerstag, 25.02.2016

Einkommensteuer | Aufkommen aus dem Soli (Bundestag)

Die Bundesregierung hat sich zu dem kassenmäßigen Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag der Jahre 2011 bis 2015 und dem geplanten Aufkommen für die Jahre 2016 bis 2019 geäußert.

Hierzu der Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister:

In den Jahren 2011 bis 2015 ergab sich folgendes Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag:


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Einnahmen in Mio. Euro
2011
2012
2013
2014
2015
Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer
998
1.059
1.174
1.224
1.237
Solidaritätszuschlag zur veranlagten Einkommensteuer
1.645
1.863
2.074
2.226
2.373
Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer
8.752
9.224
9.737
10.302
10.941
Solidaritätszuschlag zu den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag
956
1.037
911
878
931
Solidaritätszuschlag zur Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
429
441
482
416
448
Summe Solidaritätszuschlag
12.781
13.624
14.378
15.047
15.930

Für die Jahre 2016 bis 2019 rechnet die Bundesregierung entsprechend dem Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2015 mit folgendem Aufkommen:


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Einnahmen in Mio. Euro
2016
2017
2018
2019
Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer
1.145
1.360
1.380
1.405
Solidaritätszuschlag zur veranlagten Einkommensteuer
2.370
2.485
2.565
2.660
Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer
11.130
11.665
12.210
12.755
Solidaritätszuschlag zu den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag
920
900
1.000
1.030
Solidaritätszuschlag zur Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
435
440
445
450
Summe Solidaritätszuschlag
16.000
16.850
17.600
18.300

Hinweis:

Die Integration des Solidaritätszuschlags in die Einkommensteuer wird in der Bundesregierung derzeit nicht diskutiert.

Quelle: BT-Drucks. 18/7510; Antwort auf die Fragen 61 und 62 des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE.)

Fundstelle(n):
NWB XAAAF-67357