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BGH 17.09.2015 IX ZR 280/14, NWB 9/2016 S. 614

Vertragsrecht | Beauftragung eines Rechtsanwalts bei Zahlungsverzug

Der Gläubiger einer Entgeltforderung ist als Geschädigter, dessen Schuldner sich insoweit in Zahlungsverzug befindet, selbst in einfach gelagerten Fällen berechtigt, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um auf diesem Weg seinem Erfüllungsverlangen Nachdruck zu verleihen. Das gilt auch, wenn ein Schädiger nicht per se alle durch ein Schadensereignis adäquat veranlassten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen hat, sondern allenfalls solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren. Bei der Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Wahrnehmung seiner außergerichtlichen Interessen muss er dessen Beauftragung zumindest dann aber nicht auf ein – kostengünstiges – Schreiben einfacher Art (Nr. 2301 VV RVG) beschränken, wenn der Schuldner...

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