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BFH 05.11.2015 III R 17/14, NWB 9/2016 S. 609

Einkommensteuer | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Heirat

Nach dem kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG Steuerpflichtigen, welche die besondere Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung (§ 26c EStG) gewählt haben, anteilig für die Monate des Alleinstehens gewährt werden.

Anmerkung:

Mit dem StVereinfG 2011 wurden ab dem Veranlagungszeitraum 2013 u. a. die besondere Veranlagung gem. [i]Zu den Änderungen bei der Ehegatten-Veranlagung ab VZ 2013 s. Egner/Quinten/Kohl, NWB 5/2013 S. 273§ 26c EStG a. F. und die getrennte Veranlagung von Ehegatten gem. § 26a EStG a. F. abgeschafft, wobei Letztere durch die Einzelveranlagung von Ehegatten ersetzt wurde. Die Grundprinzipien der „Ehegatten-Veranlagung“, wie z. B. die Anwendung des sog. Splitting-Verfahrens im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten gem. § 26b EStG, blieben erhalten.

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