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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 09-10 | Verdeckte Gewinnausschüttung: Unangemessenes Geschäftsführergehalt trotz Beirat

Die überhöhten Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können nach einem aktuellen BFH-Urteil auch dann zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen, wenn die Ausgestaltung der Anstellungsverträge einem – gesetzlich nicht vorgeschriebenen – Beirat übertragen wurde. Anders als der Aufsichtsrat einer AG stellt ein gesellschaftsvertraglich errichteter und jederzeit auflösbarer Beirat kein hinreichendes Gegengewicht zu den Interessen der beherrschenden Gesellschafter dar.

Track 09 | Aktuelles BFH-Urteil

Kommen wir zur Körperschaftsteuer. Die überhöhten Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen, wenn die Ausgestaltung der Anstellungsverträge einem Beirat übertragen wurde.

Um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden, müssen die Tätigkeitsvergütungen von Gesellschaftern einer GmbH angemessen sein. Was die Angemessenheit der Vergütung angeht, gibt es keine festen Regeln. Der angemessene Betrag ist vielmehr im Einzelfall durch eine Schätzung zu ermitteln. Vergleichsmaßstab s...

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