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BFH 28.10.2015 X R 47/13, StuB 4/2016 S. 157

Zuschätzung von Betriebseinnahmen bei objektiver Verletzung einer von einem Apotheker bestrittenen Pflicht zur Vorlage von Kasseneinzeldaten

Ermöglicht das elektronische Warenwirtschaftssystem eines Apothekers den Zugriff auf alle einzelnen Barverkäufe, hat der Betriebsprüfer mehrfach erfolglos die Herausgabe einer Datei mit den Kassenumsätzen gefordert und deswegen anschließend eine Zuschätzung (hier: von 3 % zu den Kasseneinnahmen) vorgenommen, so besteht grundsätzlich auch dann eine Schätzungsbefugnis des FA, wenn der Apotheker seine Verpflichtung zur Herausgabe der angeforderten Daten bestritten und der BFH erst nachträglich die Rechtmäßigkeit dieser Datenanforderung geklärt und bejaht hat (Bezug: § 147 Abs. 1, 2, 6, § 162 Abs. 1, 2 AO).

Praxishinweise

Im Urteilsfall hatte der BFH vorab durch Zwischenurteil vom - X R 47/13 NWB VAAAE-88380 (BFH/NV 2015 S. 793) entschieden, dass ein Apotheker die Kasseneinzeldaten einem Betriebsprüfer bei einer A...

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