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BFH 03.09.2015 VI R 13/15, StuB 4/2016 S. 159

Einkommensteuer | Versorgung und Betreuung eines Haustiers als haushaltsnahe Dienstleistung

Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Stpfl. aufgenommenen Haustiers kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sein (entgegen NWB GAAAE-52391, BStBl 2014 I S. 75 = Kurzinfo StuB 2014 S. 115 NWB CAAAE-54734, Anl. 1, ersetzt NWB KAAAD-36774, BStBl 2010 I S. 140 = Kurzinfo StuB 2010 S. 202 NWB WAAAD-38993, Anl. 1; Bezug: § 35a Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 EStG).

Praxishinweise

Nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die nicht Dienstleistungen nach § 35a Abs. EStG sind, auf Antrag um 20 %, höchstens 4.000 € im Jahr, der Aufwendungen des Stpfl. Der Begriff „haushaltsnahe Dienstleistung“ ist gesetzlich nicht näher besti...

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