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BFH 13.10.2015 IX R 35/14, StuB 4/2016 S. 159

Einkommensteuer | Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

(1) Beiträge für Risikolebensversicherungen, welche der Absicherung von Darlehen dienen, die zur Finanzierung der Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Immobilienobjekts aufgenommen werden, sind auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Versicherungsvertragsabschluss durch das finanzierende Kreditinstitut vorgegeben war. (2) Eine Aufteilung von Beiträgen für Risikolebensversicherungen nach den im Beschluss der Großen Senats des NWB EAAAD-35188 (BStBl 2010 II S. 672 = Kurzinfo StuB 2010 S. 115 NWB QAAAD-37167) niedergelegten Maßstäben kommt nicht in Betracht, wenn sich die durch die Einkünfteerzielung veranlassten Beitragsanteile nicht feststellen lassen und dem Darlehenssicherungszweck gegenüb...

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