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NWB Nr. 8 vom Seite 544

Übergangsregelung für Blockheizkraftwerke

Blockheizkraftwerk grundsätzlich nicht mehr als selbständiges Wirtschaftsgut zu qualifizieren

[i]www.dstv.de unter Interessenvertretung/Steuern/Steuern aktuell vom 11. 2. 2016Im Sommer vergangenen Jahres wurde die Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerlichen Beurteilung von Aufwendungen für die Anschaffung eines Blockheizkraftwerks geändert. Nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene ist ein Blockheizkraftwerk seither grundsätzlich nicht mehr als selbständiges Wirtschaftsgut zu qualifizieren, sondern wesentlicher Bestandteil des Gebäudes. Damit entfällt die Möglichkeit der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags i. S. des § 7g EStG. Denn dieser kommt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Betracht, nicht jedoch für unselbständige Gebäudebestandteile.

Problem: Übergangsregelung führt teilweise zu erheblichen Benachteiligungen

[i]Baltromejus, Ertragsteuerliche Aspekte des Betriebs eines Blockheizkraftwerks, NWB 3/2016 S. 172Der DStV wies in seiner Stellungnahme S 09/15 darauf hin, dass einige Steuerpflichtige durch die Überschneidung des dreijährigen Investitionszeitraums des Investitionsabzugsbetrags mit der Übergangsregelung der Verwaltung erheblich benachteiligt werden. Wenn ein Investitionsabzugsbetrag bereits in den Jahre...

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