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USt direkt digital Nr. 5 vom Seite 10

Umsatzsteuerliche Zurechnung von Umsätzen bei einer im englischen Handelsregister gelöschten Limited

, rechtskräftig

Dr. Matthias H. Gehm

Zu entscheiden hatte das , ob der im englischen Handelsregister gelöschten Ltd. oder ihrem Director entsprechende Umsätze zuzurechnen sind.

A. Leitsätze

1. Eine im englischen Handelsregister gelöschte Ltd. besteht, sofern sie noch in Deutschland belegenes Vermögen besitzt, zum Zwecke der (Nachtrags-)Liquidation fort. Insoweit kann sie noch umsatzsteuerlicher Unternehmer sein.

2. Analog § 66 Abs. 5 Satz 2 GmbHG muss das Gericht eigene Liquidatoren zur Abwicklung bestellen. Die bisherigen Directors verlieren insofern mit der Löschung der Ltd. im englischen Handelsregister ihre Vertretungsbefugnis.

3. Soweit Umsätze nicht im Rahmen und zum Zweck der (Nachtrags-)Liquidation der Ltd. getätigt werden, können sie dieser auch dann nicht zugerechnet werden, wenn sie in deren Namen ausgeführt werden.

4. Handelt der Director insofern als Vertreter ohne Vertretungsmacht, sind ihm selbst die entsprechenden Umsätze als Unternehmer zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn man ihn mangels (eigener) Einnahmeerzielungsabsicht nicht als Unternehmer betrachtet, allein nach § 14c Abs. 2, § 13a Abs. 1 Nr. 4 UStG wegen des unberechtigten Ausweises ...

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